Gegen Veräußerung gemeindeeigener Flächen zum Bau eines Geothermiekraftwerks

Dettenheim (Baden-Württemberg)

Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften insgesamt:
522
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
Unzulässig

Weitere Informationen

Jahr:
2023
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.11.2022
Einreichung der Unterschriften:
30.11.2022
Zulässigkeit:
18.08.2023
Beschluss zum Bürgerentscheid:
23.05.2023
Weitere Entwicklung:
Grund für die Einstufung als unzulässig: bereits vollzogene Gemeinderatsbeschlüsse können Bürgerbegehren für unzulässig erklären.
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ID:
11979
Erstellungsdatum:
02.11.2023
Änderungsdatum:
24.08.2023