Volksanträge, Volksbegehren und Volksabstimmungen

In der Verfassung Baden-Württembergs ist die direkte Mitbestimmung der Bürger/innen durch drei Instrumente fest verankert: Volksanträge, Volksbegehren und Volksabstimmungen.

Durch Volksbegehren und Volksabstimmungen haben die Bürger/innen die Möglichkeit direkt über Themen der Landespolitik abzustimmen. Sie können zunächst per Unterschriftensammlung ein Volksbegehren initiieren. Ist das Volksbegehren zulässig, stimmen in einer landesweiten Volksabstimmung alle wahlberechtigten Bürger/innen Baden-Württembergs über den dort vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ab. Ist die Abstimmung erfolgreich, wird der Entwurf zum Gesetz.

Durch einen Volksantrag können Bürger/innen Themen auf die politische Tagesordnung setzen. Der Landtag muss sich mit dem Antrag inhaltlich auseinandersetzen und dazu begründet Stellung beziehen. Auch der Volksantrag kann in ein Volksbegehren überführt werden, wenn ihm ein Gesetzentwurf zugrundeliegt und dieser vom Landtag abgelehnt wurde.

 

  • Unter "Spielregeln" erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt und Hürden erreicht werden müssen, um erfolgreiche Volksanträge, Volksbegehren und Volksabstimmungen zu organisieren.
  • Unter "Bisherige Verfahren" haben wir für Sie eine Übersicht aufgelistet, welche Verfahren in der Vergangenheit angestrengt wurden und an welcher Hürde sie scheiterten.
  • Unter "Volksentscheidsbilanz" finden Sie unser jeweils aktuelles Volksentscheids-Ranking. In diesem schauen wir uns die Regelungen und Verfahren in jedem Bundesland an und vergleichen diese untereinander. Baden-Württemberg befindet sich momentan im Mittelfeld.

 

Möchten Sie eines der oben genannten Instrumente nutzen?
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