Volksentscheidsbilanz

Letzter Platz beim Volksentscheids-Ranking 2013

Das Volksentscheids-Ranking von Mehr Demokratie e. V. vergleicht alle sechszehn Bundesländer aufgrund ihrer Regelungen für Bürgerbegehren (kommunale Ebene) und Volksbegehren (Landesebene). Der Bericht aus dem Jahr 2013 verweist Baden-Württemberg klar auf den letzten Platz, im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Die Note 5,3 (mangelhaft) zeugt von den schlechten Regelungen, die noch bis zur Verfassungsänderung 2015 galten. So mussten für ein Volksbegehren 16,6% der Wahlberechtigten (ca. 1,23 Mio. Bürger/innen) unterzeichnen, was nur von gut organisierten Verbänden und Vereinen geleistet werden konnte. Zudem mussten sich bei einfachen Gesetzen 33% der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen, bei Verfassungsänderungen sogar 50%, damit diese gültig sind. Daraus wird ersichtlich, warum noch kein von unten initiiertes Volksbegehren in Baden-Württemberg erfolgreich war.

Reformen katapultieren Baden-Württemberg ins Mittelfeld!

Mit den Reformen der Landesverfassung unter der grün-roten Landesregierung wurde das Unterschriftenquorum und das Abstimmungsquorum deutlich gesenkt. Das Land ist somit, was die Regelungen angeht, im deutschlandweiten Vergleich im Mittelfeld angekommen und damit dem Weg "des Gehörtwerdens" gefolgt. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen nun nur noch 10% der Wahlberechtigten unterzeichnen (vormals: 16,6%), auch Volksabstimmungen sind jetzt zu schaffen, da das Abstimmungsquorum auf 20% gesenkt wurde (zuvor: 33%). Auch das Instrument des Volksantrags schafft eine niedrig-schwelligere Möglichkeit mit dem Parlament in einen Dialog zu treten und Themen auf die öffentliche Agenda zu setzen. Es ist nun realistischer, dass Bürger/innen aktiv und direkt auf der Ebene der Landespolitik mitentscheiden dürfen. Um jedoch "echte" Mitbestimmung zu ermöglichen, müssen die Hürden weiter gesenkt werden!

Das aktuelle Volksentscheidsranking finden Sie hier.