Neue Energie für die direkte Demokratie auf Landesebene (laufende Akutalisierung)

Im Jahr 2023 kam nach längerer Flaute wieder neuer Schwung in die direkte Demokratie auf Landesebene. Bürger und Bürgerinnen haben sich in Initiativen zusammengeschlossen. Sie haben gemeinsam die verschiedenen Instrumente der direkten Demokratie genutzt, um ihre Stimme hörbar zu machen. Insgesamt laufen momentan gleich 6 Volksanträge oder Anträge auf Volksbegehren, die eine breite Palette an Themen abdecken. Hier eine Übersicht:

Ländle leben lassen (Volksantrag*)

20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände (darunter LNV, LBV, NABU, BLHV, BUND, uvm.) haben sich zusammengeschlossen, um ein Zeichen gegen den Flächenverbrauch in Baden-Württemberg zu setzen.

Inzwischen wurden mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt. Damit wurde das Quorum (39.000 Unterschriften) weit überschritten. Im Februar 2024 sollen die Unterschriften an den Landtag übergegeben werden.

XXL-Landtag verhindern (Antrag auf Volksbegehren)

Im Frühjahr des vergangenen Jahres begann der Landesverband der FDP seine Initiative. Das Ziel: der Landtag soll wieder auf seine Sollgröße reduziert werden, indem Überhangmandate abgebaut werden. Dafür sollen die Wahlkreise von 70 auf 38 (anlag der Wahlkreise-Anzahl in Baden-Württemberg bei der Bundestagswahl) angepasst werden.

Im Dezember wurden mehr als 11.000 Unterschriften eingereicht (Quorum 10.000). Das Innenministerium hat den Antrag auf Volksbegehren allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Aus Sicht des Innenministeriums „darf das von der Verfassung an erster Stelle ausdrücklich genannte Element der Persönlichkeitswahl nicht zu sehr durch Ausflüsse der Verhältniswahl verdrängt werden“. Die FDP klagt gegen diese Entscheidung vor dem Landesverfassungsgerichtshof. Wie dieser Entscheiden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.

G9 jetzt! (Volksantrag)

Zwei Mütter standen plötzlich im Zentrum der Landespolitik. Ihr Ziel: Das Abitur in neun Jahren (G9) soll wieder zum Standard an staatlichen Gymnasien in Baden-Württemberg gemacht werden.

Im Dezember wurden 107.000 Unterschriften eingereicht. Am 24. Januar 2024 wurde der Volksantrag vom Landtag für zulässig erklärt! Parallel dazu empfiehl auch das von der Landesregierung eingesetzte Bürgerforum eine Rückkehr zu G9. Die Regierung verspricht auf den „Volkswillen“ zu hören. Konkrete Schritte zur Umsetzung wurden bisher allerdings nicht angekündigt. Bisher ist unklar, ob die Initiatorinnen den nächsten Schritt der Sammlung für das Volksbegehren angehen werden. Dazu müssten in 6 Monaten knapp 800.000 Unterschriften zusammenkommen, um dann einen landesweiten Volksentscheid zu erwirken.

"Wir wollen mehr Bürgermitsprache im Landkreis!" (Antrag auf Volksbegehren)

Bürgerinnen und Bürger können auf kommunaler Ebene per Bürgerentscheid und auf Landesebene per Volksentscheid ihre Stimme hörbar machen. Auf Landkreisebene gibt es eine unerklärliche Lücke. Hier ist keine direktdemokratische Beteiligung möglich. Neben Hessen ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, dass die Landkreise ausnimmt. Eine Göppinger Initiative will das ändern und hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge auf Landkreisebene ermöglicht.

Die Unterschriftensammlung läuft, bald sollte die 10.000 Marke geknackt sein.

Stoppt Gendern in BW (Antrag auf Volksbegehren)

Prof. Klaus Hekkings Ziel ist es, dass die Landesregierung, ihre Einrichtungen und alle Behörden im Land auf Vorgaben für das Verwenden von Gendersprache verzichten. Und intern sowie extern nur nach dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung kommunizieren.

12.000 Menschen unterschrieben den im Dezember 2023 eingereichten Antrag auf Volksbegehren. Weit mehr unterstützten eine vorgeschaltete Online-Petition. Das Innenministerium hat das geplante Volksbegehren im Januar 2024 jedoch für unzulässig erklärt, weil er laut Innenministerium „nicht vorschriftsgemäß gestellt und dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht hinreichend entspricht.“

Landtag verkleinern (Antrag auf Volksbegehren)

Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen Ziel ist die Landtagswahlkreise auf 38 zu verringern (wie bei der Bundestagswahl). Er befürchtet einen XXL-Landtag und unnötig hohe Kosten für die Steuerzahler.

Stand Januar 2024 fehlen noch ca. 500 Unterschriften, bis die erste Stufe, der Antrag auf Volksbegehren erreicht ist.

 

Volksantrag*:

Themen: Ein Volksantrag kann zu allen Themen eingereicht werden, die im Aufgabenbereich des Landtages liegen. Auch ein "ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf" kann Gegenstand eines Volksantrags sein.

Unterschriftenquorum/Sammelfrist: Damit Volksantrag gültig ist, müssen ihn innerhalb von 12 Monaten mindestens 0,5% der Wahlberechtigten Baden-Württemberger unterzeichnen. Aktuell entspricht das in etwa 39.000 Bürger/innen. Vorsicht: alle Unterschriften müssen vor Einreichung beim Landtag zur Beglaubigung an die jeweils zuständige Gemeinde (Wohnort des Unterschriftgebenden) geschickt werden.

Ist der Volksantrag zulässig ist der Landtag verpflichtet dazu Stellung zu nehmen.

 

Antrag auf Volksbegehren**:

Themen: Der Zulassungsantrag für ein Volksbegehren muss zwingend ein "ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf" sein. Zulässig sind alle Themen, die in die Zuständigkeit des Landesparlamentes fallen. Darunter auch Verfassungsänderungen oder die Auflösung des Landesparlaments. Ausgenommen sind: Abgaben-, Besoldungs- und Staatshaushaltsgesetze

Unterschriftenquorum/Sammelfrist: Einen gültigen Zulassungsantrag müssen mindestens 10.000 Wahlberechtigte Baden-Württemberger mit ihrer Unterschrift unterstützen. Es gibt keine Sammelfrist, so dass die Initiatoren über Beginn und Ende der Sammlung frei entscheiden können. 

 

Zweite Stufe:

Unterschriftenquorum/Sammelfrist: Bei Zulässigkeit eines Volksantrages mit Gesetzenetwurf oder eines Zulassungsantrages legt das Innenministerium den Zeitraum fest, ab dem die 6-monatige Sammelfrist für das Volksbegehren beginnt. In dieser Zeit müssen die Unterschriften von mindestens 10% der Wahlberechtigten Baden-Württembergs gesammelt werden. Das entspricht in etwa 780.000 Bürger/innen. Während der gesamten Sammelfrist können die Unterschriften frei gesammelt werden (z. B. Fußgängerzonen, Marktplätze). Zusätzlich können sich Bürger/innen 3 Monate lang in den Kommunen direkt in ihrem Rathaus eintragen.

Annahme/Ablehnung: Das Volksbegehren muss von der Staatsregierung zusammen mit einer Stellungnahme "unverzüglich" an das Landesparlament weitergeleitet werden. Wird das Volksbegehren abgelehnt oder nicht unverändert übernommen, kommt es zur Volksabstimmung.

 

 

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