Bürgerbegehrens-Killer „Verfristung“

Mehr Demokratie e.V. zum aktuellen Urteil des VGH Mannheim,

ein Bürgerbegehren in Leimen für unzulässig zu erklären

Der VGH Mannheim hat in einem aktuellen Urteil ein Bürgerbegehren in Leimen wegen Überschreitung der 6-Wochen-Frist für unzulässig erklärt, obwohl der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung getagt hatte, der Beschluss im Wortlaut nicht bekannt gegeben wurde und die Initiative somit keine Chance hatte, die Unterschriften binnen 6 Wochen nach dem Beschluss zu sammeln.


Mehr Demokratie e.V. wertet das VGH-Urteil als erneuten Beleg für die äußerst restriktive Wirkung der in Baden-Württemberg geltenden Befristung für Bürgerbegehren, wonach Unterschriften spätestens 6 Wochen nach einem Gemeinderatsbeschluss eingereicht sein müssen. Trifft der Gemeinderat zu Projekten frühe „Grundsatzentscheidungen“, womöglich gar in nicht-öffentlicher Sitzung, deren Auswirkungen für die Bürger unklar bleiben, dann ist die 6-Wochen-Frist längst abgelaufen, wenn sich oft ein bis zwei Jahre später die Vorhaben so weit konkretisieren, dass die Planungen für die Bürger transparent werden und sich Initiativen bilden können. „So wird letztlich jede Bürgerbeteiligung konterkariert und unterlaufen“, beklagt Christian Büttner als Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V., der zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle kennt.


Es sei deshalb unbedingt notwendig, die Befristung für Bürgerbegehren entweder – wie in Bayern – ganz zu streichen oder sie – wie jetzt in Schleswig-Holstein – als reine Sammelfrist für Unterschriften zu konzipieren, unabhängig von Gemeinderatsbeschlüssen. „In Baden-Württemberg gilt auf der Landesebene bei Volksbegehren eine solche pure Sammelfrist unabhängig von Landtagsbeschlüssen. Das sollte auf der kommunalen Ebene genau so sein“, meint Büttner. Eine bloße Verlängerung der Frist um wenige Wochen trage jedenfalls nicht dazu bei dieses Problem zu lösen.


Die jetzigen Regierungsparteien SPD und Grüne haben zu Oppositionszeiten im Jahr 2005 einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, die Fristsetzung für Bürgerbegehren nach dem Vorbild von Bayern ganz aus der baden-württembergischen Gemeindeordnung zu streichen. „Wir erwarten von beiden Parteien, dass sie ihre damaligen Ankündigungen nun in der Regierung auch umsetzen“, betont Büttner. Es könne nicht länger akzeptiert werden, dass in Baden-Württemberg 40% der Bürgerbegehren aus rein formalen Gründen (wie z.B. Verfristung) für unzulässig erklärt werden.

 

 

Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: <link http: www.vgh-mannheim.de servlet pb menu external-link-new-window external link in new>Urteil.