Bürgermitsprache in Baden-Württemberg stärken

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag haben heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Volksentscheidsreform eingebracht. Hierbei sollen die Volksinitiative eingeführt und die hohen formalen Hürden für Volksbegehren und Volksabstimmung gesenkt werden. Landesverbandssprecher Reinhard Hackl von Mehr Demokratie e.V. hält den “den vorgelegten Gesetzentwurf der beiden Fraktionen für einen Meilenstein für die Demokratie in Baden-Württemberg“

Beide Fraktionen verbinden hiermit auch deutliche Kritik an der Landesregierung. „CDU und FDP haben offensichtlich kein Interesse an mehr Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg – warum sonst hätte Ministerpräsident Mappus unser Gesprächsangebot zurückgewiesen?“, fragt Reinhold Gall, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Laut Koalitionsvertrag soll das Quorum bei der Volksabstimmung von 33,3 auf 25 Prozent gesenkt werden. Hierzu wäre die Zustimmung der Opposition nötig. „Erleichterungen bei der Volksabstimmung bringen aber gar nichts ohne eine Änderung des vorgeschalteten Volksbegehrens“, stellt Gall die Position von SPD und GRÜNE klar. Bislang seien die in Baden-Württemberg bundesweit höchsten Hürden noch nie genommen worden. Er bedaure es ausdrücklich, dass die Landesregierung die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung nicht ausbauen möchte.

Uli Sckerl, Innenpolitischer Sprecher der Grünen, sieht im heute vorgelegten Gesetzentwurf große Chancen für die Weiterentwicklung der direkten Demokratie in Baden-Württemberg. „Es ist an der Zeit, dass wir zu den anderen Bundesländern aufschließen und auch unseren Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen entgegen bringen, das sie verdienen“, sagt Sckerl. Nach seiner Auffassung führe die direkte Bürgerbeteiligung auch zu einer Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. „Gerade die Einführung einer Volksinitiative und die Erweiterung des Anwendungsbereichs um ‚Gegenstände der politischen Willensbildung‘ hat das Potential, wichtige Themenfelder in den Landtag zu bringen“, erläutert Sckerl. Knackpunkt des Gesetzentwurfs sei aber die Absenkung der Hürden beim Volksbegehren: die Reduzierung der notwendigen Unterschriften von 16,6 auf fünf Prozent der Stimmberechtigten, die Verlängerung der Eintragungsfrist von zwei Wochen auf sechs Monate und die Erlaubnis, die Unterschriften auf der Straße zu sammeln. „Hieraus ergibt sich die Chance auf ein erstes erfolgreiches Volksbegehren in Baden-Württemberg“, hofft Sckerl.

Reinhard Hackl, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg, unterstützt die Gesetzesinitiative von SPD und Grünen im Landtag. „Ohne eine Absenkung der hohen Hürden haben wir keine Chance auf ein erfolgreiches Volksbegehren“, stellt er nüchtern fest. Das derzeitige Erfordernis von 1,2 Millionen Unterschriften von Unterstützern, die innerhalb von zwei Wochen und nur in Amtsstuben gesammelt werden dürfen, habe bislang noch jede Initiative im Keim erstickt. Dass dies nicht so sein müsse, zeigten zahlreiche andere Bundesländer. „Das Nachbarland Bayern, mit dem das Land sonst gerne die ‚Südschiene‘ bildet, ist Baden-Württemberg in Sachen Bürgermitsprache weit voraus“, stellt Hackl fest. Seit Einführung des Volksentscheids im Jahr 1946 habe es dort immerhin 19 Volksbegehren und sechs Volksentscheide gegeben.

Zum nun vorgelegten Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN erläutert Gall, dass es den Bürgern durch die Einführung der Volksinitiative und die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Gesetzentwürfen um „Gegenstände der politischen Willensbildung“ ermöglicht wird, den Landtag direkt mit Sachfragen zu befassen. „Wir erhoffen uns von der Befassung des Landtags mit Themen aus einer Volksinitiative heraus eine stärkere Verankerung des Parlaments in der Bevölkerung“, betont Gall. Gleichzeitig sollen hierdurch strittige Themen frühzeitig ins Plenum kommen und so auf eine sachliche parlamentarische Behandlung hingewirkt werden. Wichtig ist für Gall auch die Beratung, die Vertrauensleute einer Volksinitiative durch Beamte des Innenministeriums erhalten können: „Die Initiatoren sind meist ehrenamtlich in diesem Bereich unterwegs und angesichts der im Detail oftmals komplizierten Rechtslage ist es nur recht und billig, dass sie das Innenministerium in ihrem Engagement unterstützt“, stellt Gall klar.

Uli Sckerl macht deutlich, dass neben dem Herabsenken der Voraussetzungen beim Volksbegehren ein weiterer wichtiger Schritt die geplanten Änderungen bei der Volksabstimmung sind. „Wir fordern in unserem Gesetzentwurf die Abschaffung des Quorums bei der Abstimmung über einfache Gesetze“, sagt Sckerl. Entscheiden solle zukünftig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen – unabhängig von der Beteiligung. Diese Regelung soll Abstimmungsboykotten den Nährboden entziehen und gleichzeitig bewirken, dass Stimmenenthaltungen nicht länger faktisch als Nein-Stimmen gewertet werden. Als Vorbild dienen in diesem Punkt neben Bayern auch Hessen und Sachsen.

Ausgenommen von dieser Regelung blieben aber verfassungsändernde Gesetze. Dort soll das derzeitige Quorum von 50 Prozent aber deutlich gesenkt werden. „Zukünftig wird die zustimmende Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen, soweit sie ein Viertel der Stimmberechtigten ausmacht“, berichtet Sckerl. Hierdurch solle sichergestellt werden, dass Verfassungsänderungen nur aufgrund eines in der Gesellschaft breit angelegten Konsenses erfolgen könnten.

Abschließend macht Reinhard Hackl deutlich, dass nach allen Umfragen eine große Mehrheit der Bürger über alle politischen Lager hinweg mehr direkte Mitsprache haben wolle. In einer Umfrage des ARD-Morgenmagazins waren es jüngst wieder 76 Prozent der Befragten. "Direkte Demokratie stärkt die Identifikation des Einzelnen mit dem Gemeinwesen. Jeder Entscheid ist auch eine große politische Bildungsveranstaltung, die das Wissen und die Beteiligungsfähigkeit der Bürger verbessert!", betont Hackl. Und: "Der vorgelegte Gesetzentwurf der beiden Fraktionen wäre ein Meilenstein für die Demokratie in Baden-Württemberg!"