Erste durch Regierung herbeigeführte Volksabstimmung

Mehr Demokratie moniert unfaire Regeln und fordert, den Mehrheitswillen zu akzeptieren!

Mit dem von Grün-Rot vorgelegten Ausstiegsgesetz aus Stuttgart 21wird der Startschuss für ein in Deutschland bislang einmaliges Verfahren gegeben. Zum ersten Mal wird nach dem erwarteten Scheitern eines Gesetzes* im Parlament eine Sachentscheidung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt, betont Reinhard Hackl, Sprecher des Landesverbandes von Mehr Demokratie, den Premierencharakter dieses Vorgehens. Gleichzeitig bemängelt der Verband die unfairen Bedingungen für Volksabstimmungen in Baden-Württemberg: Die Abstimmung ist nur gültig, wenn die Mehrheit gleichzeitig ein Drittel der Wahlberechtigten ausmacht, das sind ca. 2,5 Mio Bürger (sog. "Quorum). Das bedeutet, dass sich über 60 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen müssen, wenn es ein knappes Ergebnis gibt. Zum Vergleich: Bei der Abstimmung über den Nichtraucherschutz in Bayern hatten sich knapp 40 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt. In Bayern war die Abstimmung gültig, dort gibt es kein Quorum. Der Verband sieht in dem jetzt angestrebten Verfahren trotzdem eine Chance für die Bürger, durch Ihre Stimme eine Sachentscheidung zu beeinflussen, und ruft zur Teilnahme an der Volksabstimmung auf. Nach Auffassung des Verbandes erhöht jede Stimme mehr bei der Abstimmung den Druck auf die Politik, den Mehrheitswillen der Bürger zuakzeptieren. Der Verband fordert vom Parlament, die Abstimmungsmehrheit im Land zu respektieren." Auch wenn das sog. Quorumbei der Abstimmung verfehlt werde, könne das Parlament den Mehrheitswillendes Souveräns, des Bürgers, umsetzen!", betont Hackl. Der Verein Mehr Demokratie setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger auf allen politischen Ebenen bei Sachentscheidungen mitbestimmen können. Der Verband will den Volksabstimmungsprozess beobachten und kritisch begleiten. *Hintergrund: Da die SPD im Landtag für Stuttgart 21 eintritt, wird das Ausstiegsgesetz im Parlament keine Mehrheit bekommen. Nach der Landesverfassung kann die Landesregierung dann das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Die CDU hat erst kürzlich die Absenkung der Hürden für die Volksabstimmung verhindert