Mehr Demokratie: Bevölkerung soll auch Themen für landesweite Bürgerforen vorschlagen können

Themenvorschlag von Mehr Demokratie für ein Bürgerforum: die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bürgerschaft

Mit dem Beschluss für mindestens zwei Bürgerforen pro Jahr werde die Landesregierung ihrer bundesweiten Vorreiterrolle bei der Bürgerbeteiligung gerecht. Durch zufällig ausgewählte Bürgerforen könnten ganz normale Menschen ihre Perspektive einbringen, Gesetze besser machen und Probleme rechtzeitig aufdecken. „Entscheidend ist jedoch, wie die Themen für die Bürgerforen ausgewählt werden“, sagt Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg. Im Koalitionsvertrag sei angekündigt, dass ein Bürgerforum zu einem Thema auch per Volksantrag, aus der Bevölkerung heraus, eingefordert werden kann. Das gilt es jetzt umzusetzen, denn Beteiligung solle vor allem dort stattfinden, wo Bedarf da ist. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten per Volksantrag auch selbst anzeigen können, wo sie beteiligt werden wollen“, fordert Händel. Dazu müsse es allerdings möglich werden, Volksanträge online zu starten, eine Unterschriftensammlung auf Papier sei nicht mehr zeitgemäß.

Ein zu den Kriterien der Landesregierung passendes Thema für ein Bürgerforum wäre nach Meinung des Vereins die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten Transparenzgesetzes. Händel: „Ein Transparenzgesetz öffnet die Verwaltung bis in die Kommunen hinein für mehr Beteiligung, macht sie agiler und digitaler. Warum nicht die Bürgerinnen und Bürger fragen, wie sie sich eine moderne Verwaltung vorstellen? Das ist ein Thema, das uns alle betrifft und die Zusammenarbeit von Bürgern und Staat maßgeblich prägt.“ Aufgrund vieler zu erwartender Widerstände lasse die Landesregierung dieses zentrale Thema links liegen, obwohl klar sei, dass ohne umfassende Verwaltungsmodernisierung, die anstehende Klimatransformation nicht zu schaffen ist.

Hintergrund:

Volksantrag: Mit einem Volksantrag können Bürgerinnen und Bürger schon jetzt Anliegen in Form von Vorschlägen oder Gesetzentwürfen in den Landtag einbringen. Dazu müssen ca. 40.000 Unterschriften (0,5% der bei Landtagswahlen Wahlberechtigten) handschriftlich auf Papierlisten gesammelt werden.

Transparenzgesetz: Damit sollen Land und Kommunen relevante Verwaltungsinformationen (z.B. Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten, Protokolle, Kataster uvw.) automatisiert auf einem zentralen Internetportal bereitstellen. In Hamburg gibt es breits seit 2012 ein, auch innerhalb der Verwaltung selbst, vielfach genutzes Transparenzgesetz. Ein Transparenzgesetz vereinfacht Verwaltungsabläufe und ermöglicht der Bevölkerung, sich politisch einzubringen. Mehr Informationen hier: https://www.bw-blickt-durch.de/