Mehr Demokratie e.V. begrüßt die in der zurückliegenden Woche vom Koalitionsausschuss der Landesregierung beschlossene Modernisierung des baden-württembergischen Landtagswahlrechts. "In die Diskussion der vielen dabei noch offenen Detailfragen wollen wir uns konstruktiv mit einbringen", erklärte der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg, Edgar Wunder. Der Fachverband hat in anderen Bundesländern schon an Wahlrechtsreformen mitgewirkt oder diese gar - wie z.B. in Hamburg und Bremen - per Volksbegehren durchgesetzt.
Die Erhöhung des Frauenanteils im Parlament sei wichtig. Genauso bedeutsam sei es allerdings, durch die Reform die Auswahlmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler zu verbessern. Deshalb sei anzustreben, zwei verschiedene Stimmen vorzusehen: eine für den Wahlkreis-Kandidaten und eine für die Parteiliste. "Wenn jemand eine bestimmte Partei im Landtag durch seine Stimme stärken möchte, er aber einen anderen Wahlkreis-Kandidaten einfach für besser hält, dann muss er die Möglichkeit haben, zwischen der Partei und dem einzelnen Bewerber als Person zu differenzieren. Dazu ist ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht notwendig", erklärte Wunder. Bei der detaillierten Ausgestaltung des Wahlrechts sei es durchaus möglich, diesen Wunsch nach einer Differenzierungsmöglichkeit für die Wähler in Übereinstimmung mit allen anderen Anliegen der Fraktionen zu bringen.