Mehr Demokratie e.V. fordert mehr Transparenz beim Informationsfreiheitsgesetz

Die bisher bekannt gewordenen Eckpunkte zu einem Informationsfreiheitsgesetz rufen frühe Kritik hervor. Auch Mehr Demokratie e.V. bewertet den ersten Aufschlag als unzureichend.“Mehr Mut würde bei diesem Projekt gut tun, denn Baden-Württemberg hinkt hier schon viel zu lange hinter her“, so Christian Büttner vom Mehr Demokratie Landesverband Baden-Württemberg. Zudem sei es gerade bei so einem sensiblen Thema, wie dem verbesserten Recht der Bürger auf Information, eine breite öffentliche Debatte notwendig, um ein wirkungsvolles Gesetz zu bekommen. „Wir brauchen jetzt mehr Transparenz in der Diskussion und eine Beteiligung der Öffentlichkeit!“ fordert Büttner.


Mit den Eckpunkten zu einem Landesinformationsfreiheitsgesetz schließe man laut Mehr Demokratie e.V. nicht auf zur derzeitigen Transparenzhauptstadt Hamburg, sondern verlasse den Kreis der letzten Bundesländer, die überhaupt keine Informationsfreiheit vorsehen. „Schade, dass man hier nicht weitergehen gehen will. Die proaktive Veröffentlichung aller Daten im Internet ist mit heutigen technischen Mitteln möglich und würde die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen“, so Büttner.


Die kommenden Regelung müssten auch die Kommunen miteinbeziehen. Mehr Demokratie e.V. warnt jedoch davor, Gebühren bis zur vollen Kostendeckung erheben zu lassen. „Es besteht die Gefahr, dass der auf Bundesebene festgeschriebene Höchstsatz von 500 Euro überschritten wird und die Bürgerinnen und Bürger durch hohe Summen abgeschreckt werden, ihr Recht auf Information zu nutzen“, führt Büttner aus.


Für durchaus problematisch hält der Verein außerdem, dass keine Abwägungsklausel vorgesehen ist, wenn es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. „Schließt der Staat einen Vertrag mit einem privaten oder auch nur teilprivaten Unternehmen, wird er die Einsicht in die Verträge immer mit Hinweis auf Betriebsgeheimnisse ablehnen. Hier muss dafür gesorgt werden, dass abgewogen wird, ob das öffentliche Interesse überwiegt. Und wenn das so ist, müssen Verträge einsehbar werden, gegebenenfalls mit teilweise geschwärzten Passagen bei den wirklich sensiblen Daten. So ist es auch in Hamburg geregelt!“


Ein Informationsfreiheitsgesetz regelt das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationen über Behördenhandeln. Zum Beispiel das Recht auf Informationen über Verträge, die mit privaten Anbietern geschlossen werden, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, wie etwa der Flughafen Stuttgart.