Mehr Demokratie e.V. zum Kabinettsbeschluss für mehr Bürgerbeteiligung: Gut, aber noch lange nicht gut genug!

Nach Auffassung von Mehr Demokratie e.V. spiegeln die heute vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte die sehr unterschiedlichen Positionen der beteiligten Parteien zum Thema Bürgermitbestimmung wider. Die aus einem interfraktionellen Kompromiss hervorgegangenen Verbesserungen bewertet der Verein als gut, aber teilweise auch halbherzig. „Wir machen einen wichtigen Schritt nach vorne, doch viele kleine und einige große Baustellen bleiben noch offen“, so Reinhard Hackl, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V. . Mit der Absenkung des Zustimmungsquorums beim Bürgerentscheid auf 20 Prozent begebe man sich lediglich ins bundesweite Mittelfeld. Und mit der teilweisen Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren habe man zwar einen Kompromiss erzielt, bleibe jedoch ohne wirkliche Begründung hinter Bayern zurück, das die Bauleitplanung vollständig für Bürgerbegehren frei gibt.


„Froh sind wir über das Beratungsrecht der Initiative, wenn es um die für Laien komplizierte Erstellung eines Kostendeckungsvorschlages beim Bürgerbegehren geht. Und über das Recht, die eigene Position darzulegen, wenn der Gemeinderat öffentlich für oder gegen ein Begehren wirbt“, so Hackl. Warum allerdings dem Gemeinderat nicht die Möglichkeit gegeben werde, einen eigenen Alternativvorschlag mit zur Abstimmung zu stellen, verwundere, denn auf der Landesebene sei das durchaus möglich. Bedauerlich sei auch die verpasste Chance, die Hürde für den Gemeinderat zu senken, wenn er selbst einen Bürgerentscheid ansetzen möchte. „In Bayern reicht dazu eine einfache Mehrheit im Gemeinderat aus. In Baden-Württemberg müssen nach den vorbelegten Eckpunkten weiterhin zwei Drittel der Gemeinderäte zustimmen, um den Bürgern eine Frage zur Abstimmung vorzulegen.“


Absolut nicht nachvollziehen könne der Verein, dass das Unterschriftenquorum für einen Einwohnerantrag ebenso hoch sein soll, wie das für die Einberufung einer Einwohnerversammlung. Eine Versammlung sei viel aufwendiger als ein einfacher Antrag, der schlicht den Gemeinderat beauftrage, sich mit einem Thema zu beschäftigen. „Dass die Bürgerinnen und Bürger für beide Verfahren die gleiche Anzahl an Unterschriften sammeln müssen, ist unangemessen und wird sicher nicht zu einer höheren Nutzung des Antragsrechts führen“, so Hackl.