Mehr Demokratie: Reformen sollten umfassend in Angriff genommen werden

Landtagsdebatte: Den Schwung der Volksabstimmung nützen – eine neue Ära direkter Demokratie für unser Land.

Mehr Demokratie begrüßt den Antrag der SDP Fraktion die Demokratiesituation Baden-Württembergs im Landtag zu diskutieren. „Durch die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 hat eine große Öffentlichkeit erfahren, wie unpraktikabel die Verfahrensregeln der direkten Demokratie in Baden-Württemberg sind. Reformen der direkten Mitbestimmung sind auf allen Ebenen dringend notwendig“, erklärt Reinhard Hackl, vom Verein für Mehr Demokratie. In fünf Bundesländern laufen derzeit Reformprozesse oder wurden bürgerfreundlichere Reglungen bereits beschlossen.

„Nach der Volksabstimmung sind die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger groß. Die angekündigten Reformen im grün-roten Koalitionsvertrag sind weitreichend. Die Regierung sollte in der Tat den Schwung der Volksabstimmung nutzen und baldmöglichst Ergebnisse präsentieren“, rät Hackl.

„Die Blockadehaltung der Opposition ist unangebracht. Die Bürger haben kein Verständnis für eine weitere Verzögerung. Sie warten seit langem darauf, dass die Politik sie ernst nimmt und die Bürgerentscheide und Volksabstimmungen fair gestaltet. Ein Gesamtkonzept Bürgerbeteiligung, wie es der Fraktionsvorsitzende Peter Hauk ins Gespräch gebracht hat, ist wünschenswert. Die Reform der verbindlichen Bürgermitsprache ist davon jedoch nicht abhängig“, stellt Hackl klar. Baden-Württemberg steht im bundesweiten Demokratieranking auf dem vorletzten Platz. In fünf Bundesländern - Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland und Brandenburg- wurden in den letzten 12 Monaten verbesserte Regelungen von den Parlamenten beraten oder beschlossen, zuletzt in NRW bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Als Fachverband für direkte Demokratie hat Mehr Demokratie unter anderen folgende Reformvorschläge sowohl für die Landesebene als auch für die kommunale Ebene erarbeitet:

- Volksabstimmung: Senkung der Unterschriftenhürde für ein Volksbegehren. Statt 16,6 Prozent sollen 5 Prozent der Wahlberechtigten ausreichen um eine Volksabstimmung auf den Weg zu bringen. Das Zustimmungsquorum soll gestrichen werden, da es die Ergebnisse verzerren und verhindern kann, dass der Mehrheitswille der Abstimmenden gilt.

- Bürgerentscheid: Bisher sind Bürgerentscheide zur Bauleitplanung ausgeschlossen. In Zukunft sollen sie auch in diesem Themenfeld zulässig sein, damit die Bürger über die Ausweisung eines Gewerbe- oder Baugebietes mitentscheiden können. Außerdem sollen Bürgerentscheide auch auf Landkreisebene eingeführt werden.

Mehr Demokratie ist ein überparteilicher Verein, der sich seit 1988 bundesweit für mehr direkte Demokratie in Gemeinden, Landkreisen, Ländern und im Bund einsetzt. Der Landesverband berät seit über 10 Jahren Initiativen in rechtlichen Fragen rund um Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Mehr Informationen auf der Homepage: www.mitentscheiden.de