Radentscheid Stuttgart - Vorprüfung von Bürgerbegehren nötig

Radentscheid Stuttgart - unzulässig nach 35.000 Unterschriften / Mehr Demokratie: Vorprüfung von Bürgerbegehren durch Gemeinden muss kommen


Am morgigen Donnerstag wird sich der Stuttgarter Gemeinderat wohl der gutachterlichen Einschätzung anschließen, das Bürgerbegehren für ein fahrradfreundliches Stuttgart aufgrund rechtlicher Mängel für unzulässig zu erklären. Damit in Zukunft nicht mehr tausende Unterschriften umsonst gesammelt werden, fordert Mehr Demokratie eine Vorprüfung der rechtlichen Zulässigkeit vor dem Start eines Bürgerbegehrens, wie sie in Thüringen, Berlin, Niedersachsen und in NRW bereits möglich ist.


„Nach monatelanger Sammlung von über 35.000 Unterschriften bei Wind und Wetter, müssen die Initiatoren jetzt erfahren, dass ihr Begehren unzulässig ist“ kritisiert Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin des Fachverbands Mehr Demokratie e.V.. Gäbe es hier eine gesetzliche Regelung zur rechtlichen Vorabprüfung von Bürgerbegehren könnten den Initiatoren frustrierende Erfahrungen erspart bleiben. Durch eine Vorabprüfung entstehe zudem ein frühzeitiger Dialog mit der Gemeindeverwaltung, darüber was rechtlich machbar ist und was nicht.


Gerade sei zu beobachten, dass immer mehr Initiativen neue Ideen im Bereich nachhaltige Entwicklung für ihre Kommune vorschlagen wollen.„Bei der Entwicklung dieser Vorschläge ist es für eine Bürgerinitiative, bestehend aus ganz normalen Bürgerinnen und Bürger, eine fast unzumutbare Aufgabe alle rechtlichen Vorgaben zu kennen“, so Händel. Es stelle sich die Frage, ob das Bürgerbegehren ein Instrument sein solle, dass nur mit teurem juristischen Beistand nutzbar ist, oder ob sich damit normale Bürger aktiv in die lokale Politik einbringen können.


Dass die Forderungen des Radentscheids jetzt völlig in der Schublade verschwinden, sei jedoch nicht zu befürchten. Wichtige Fraktionen des Gemeinderates hatten schon zuvor ihre Unterstützung ausgesprochen, und momentan wird nach einem Kompromiss gesucht. Tatsächlich führen Bürgerbegehren immer wieder dazu, dass Bürger-Forderungen umgesetzt werden, auch ohne dass es zum Bürgerentscheid kommen muss, erläutert Händel. 2018 in immerhin 7 von 44 Fällen. Die Verhandlungsposition der Initiative sei jedoch maßgeblich geschwächt, wenn der Bürgerentscheid sowieso schon vom Tisch ist.