Am Sonntag sprachen sich die Bürger und Bürgerinnen von St. Peter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für den Neubau eines Lebensmittelmarktes außerhalb des Ortskerns aus. Die Bürgerinitiative strebte den Bürgerentscheid an, weil sie um den Ortskern als Zentrum des dörflichen Zusammenlebens fürchtet. Erst nach einem längeren Rechtsstreit haben sich die Träger der Bürgerinitiative „Lebendiger Ortskern St. Peter“ gegen die Gemeinde mit ihrem Bürgerbegehren durchgesetzt. Nun fiel nach fünf Jahren die Entscheidung für oder gegen den Bauplatz „Doldenmatten“. In fünf von neun Bürgerentscheiden seit Anfang 2010 ging es um die Frage der örtlichen Nahversorgung: Drei mal sprachen sich die Bürger für einen Neubau aus, zwei mal dagegen. „In den letzten zwei Jahren stellen wir eine Häufung von Bürgerbegehren zur Ansiedlung von Discountern oder dem Neubau von Lebensmittelläden fest. Entscheidungen zu Fragen der innerörtlichen Versorgungsstrukturen scheinen die Menschen zu stark zu bewegen.“, stellt Christian Büttner, Landesgeschäftsführer vom Verein für Mehr Demokratie e.V. in Stuttgart fest. „Die Entscheide zeigen das Interesse der Bewohner und Bewohnerinnen an der Entwicklung ihrer Gemeinde.“ Dies bestätigten auch viele Anfragen, die Mehr Demokratie e.V. erreichen. In vielen Fällen kann beim Neubau oder Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes wegen des laufenden Bebauungsplanverfahrens kein Begehren gestartet werden, denn im Gegensatz zu sieben anderen Bundesländern, sind in Baden-Württemberg die Begehren dazu unzulässig. Mehr Demokratie e.V. setzt sich seit Jahren für mehr direkte Demokratie in Gemeinden, Landkreisen, Ländern und im Bund ein. Der Landesverband berät Initiativen seit über 10 Jahren in Fragen rund um Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.