Stolperstein Kostendeckungsvorschlag: Bürgerbegehren in Salem unzulässig

Geplante Landtags-Reform lässt bürgerunfreundliche Regelung weiter bestehen

Ein Bürgerbegehren mit außergewöhnlich hohen Unterstützerzahlen für den Erhalt einer Realschule in Salem ist unzulässig. Grund sind Mängel im sogenannten Kostendeckungsvorschlag, der in Baden-Württemberg eine Voraussetzung für ein zulässiges Bürgerbegehren ist. „Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass der Kostendeckungsvorschlag gestrichen wird. Er ist gegenüber den Bürgern als ‚Politik-Laien‘ unfair und verkennt zudem die Realität“, so Sarah Händel vom Verein Mehr Demokratie e.V.. Der Verein zeigt sich enttäuscht, dass die Abschaffung des Kostendeckungsvorschlags  sowie die Senkung der Hürde für ein Ratsbegehren in den geplanten Landtagsreformen zur direkten Demokratie nicht vorgesehen sind.

 

Um einen sinnvollen Kostendeckungsvorschlag zu erstellen benötigten die Bürger/innen intime Einblicke in den Gemeindehaushalt und Fachwissen über die kommunalpolitische Haushaltsmethoden, führt Händel aus. Das überfordere viele.  Zweck des Kostendeckungsvorschlages ist es sicherzustellen, dass die finanziellen Folgen eines Bürgerbegehrens nicht außer Acht gelassen werden. „Die Intention ist theoretisch nachvollziehbar, doch in der Praxis völlig überflüssig“, so Händel. „Aus Erfahrungen mit anderen Bundesländer wissen wir: Auch ohne Kostendeckungsvorschlag ist die Kostenfrage in jedem Bürgerentscheid ein zentral diskutierter Aspekt, zu dem sich alle Beteiligten äußern müssen, um die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen“. Es sei deswegen schlicht ärgerlich, wenn Bürgerbegehren weiterhin an Details eines für den Gemeinderat sowieso nicht bindenden Vorschlags scheiterten.

 

Wie in Salem auch geschehen, bleibt einem Gemeinderat, der den Wunsch der Bürgerinnen nach einer Abstimmung ernst nehmen möchte, in so einem Fall nur das Begehren aufzugreifen. Er muss also von sich aus beschließen einen Entscheid anzusetzen (Ratsbegehren). Dazu ist in Baden-Württemberg eine Zweidrittelmehrheit notwendig, es muss also eine große Einigkeit der Gemeinderäte in der Sache geben. „Wir fordern, dass die Hürde wie in Bayern auf die einfache Mehrheit gesenkt wird. Es muss dem Gemeinderat erleichtert werden, den Wunsch der Bürger nach einem Bürgerentscheid aufzugreifen oder von sich aus zu beschließen, eine wichtige Entscheidung an die Bürger weiterzugeben, um sie so stärker zu legitimieren“, erklärt Händel. Es bleibe zu hoffen, dass die Parteien diese zentralen Punkte doch noch in ihren Reformkatalog aufnehmen.