Erstes Volksbegehren der Landesgeschichte zum Greifen nah

Volksbegehren „Gebührenfreie Kitas“ kann Demokratiegeschichte schreiben

 

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Stoch, reicht am heutigen Dienstag (12.2.19) den Zulassungsantrag für ein Volksbegehren „Gebührenfreie Kitas“ beim Innenministerium ein. Mehr Demokratie e.V. begrüßt als Fachverband für direkte Demokratie diesen Teilerfolg. „Es ist ein absoluter Gewinn für die Demokratie in Baden-Württemberg, wenn es erstmals zu einem Volksbegehren kommt. Eine ausgiebige Debatte zu einer politischen Sachfrage, in der gesamten Bevölkerung geführt, das gibt es in dieser Intensität nur bei Volksbegehren", sagt Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie e.V.

Die für einen Zulassungsantrag für ein Volksbegehren erforderlichen 10.000 Unterschriften wurden innerhalb weniger Wochen gesammelt. Das Innenministerium prüft nun die formale Zulässigkeit des Antrags auf Durchführung eines Volksbegehrens. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Wochen erfolgen, also bis spätestens zum 5. März. „Dabei geht es allein darum, ob der Antrag rechtlich zulässig ist, nicht darum, ob das Anliegen dem Innenministerium in der Sache genehm ist“, erklärt Händel.

Der letzte erfolgreiche Zulassungsantrag auf Volksbegehren datiert aus dem Jahr 1995 und richtete sich gegen die Abschaffung des Pfingstmontags als Feiertag. Die Landesregierung reagierte darauf schnell und änderte das geplante Feiertagsgesetz, so dass es gar nicht erst zur nächsten Verfahrensstufe, der eigentlichen Durchführung eines Volksbegehrens, kam. Bisher führte aber kein einziger Zulassungsantrag in Baden-Württemberg tatsächlich zu einem Volksbegehren. „Das lag vor allem daran, dass bis 2015 die Hürden und Restriktionen abschreckend hoch waren“, so Händel.

Obwohl Volksbegehren in Baden-Württemberg seit 1974 gesetzlich möglich sind, bis 2016 mit extrem hohen und unrealistischen Hürden, gab es noch nie ein Volksbegehren. Damit ist Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich das Schlusslicht. „Das erste Volksbegehren in unserer Landesgeschichte wäre auch deshalb so wichtig, damit erkennbar wird, ob das Instrument mit seinen derzeitigen Hürden Mitsprache für alle ermöglichen kann“, sagt Sarah Händel.

Lässt das Innenministerium den am Dienstag eingereichten Antrag zu, kommt es zum ersten Volksbegehren in der Geschichte Baden-Württembergs. Das Volksbegehren wird durch das Innenministerium dann unverzüglich öffentlich bekannt gemacht. Vier Wochen nach der Bekanntgabe darf die freie Sammlung der Unterschriften für das Volksbegehren beginnen. Innerhalb von sechs Monaten müssten dann zehn Prozent der Wahlberechtigten, also etwa 780.000 Bürgerinnen und Bürger, auf Formularen für das Volksbegehren unterschreiben. Die Unterschriftenformulare müssen dann auch in allen Gemeinden des Landes in den Rathäusern zur Eintragung ausgelegt werden. Kommt diese Unterschriftenzahl bis zum Oktober zusammen, hat der Landtag eine letzte Gelegenheit, das Anliegen des Volksbegehrens in der Sache zu übernehmen. Tut er das nicht, kommt es zu einer landesweiten Volksabstimmung.

 

Übersicht zu allen bisherigen Zulassungsanträgen auf Volksbegehren: www.mitentscheiden.de/demokratie-themen/volksantrag-volksbegehren-volksentscheid/bisherige-verfahren/