Mehr Demokratie im Kommunalwahlrecht gefordert

Reformvorschläge von Mehr Demokratie e.V.

 

Mehr Fairness beim Wahlrecht. Diesem Leitbild folgend hat der Verein Mehr Demokratie e.V. einen ganzen Katalog von Änderungsvorschlägen für die anstehende Reform des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg erarbeitet. Die beiden Vorstandsmitglieder Edgar Wunder und Reinhard Hackl stellten diesen am Freitag auf einer Landespressekonferenz im Stuttgarter Landtag vor. . Als Innovation wird eine integrierte Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen vorgeschlagen, die einen zweiten Wahlgang überflüssig macht. Der Verein kündigte auch einen konkreten Gesetzentwurf für die Ausgestaltung der Direktwahl der Landräte an. Wie in anderen Bundesländern soll auch in Baden-Württemberg eine vorzeitige Abwahl von in die Kritik geratenen Bürgermeistern möglich werden.

 

Eine integrierte Stichwahl hat viele Vorteile: Sie stellt sicher, dass nur noch Kandidaten zum Bürgermeister gewählt werden, die wirklich eine Mehrheit der Wähler hinter sich haben. „Ein Vorgang wie bei der Oberbürgermeisterwahl in Konstanz am vergangenen Wochenende wäre dadurch für die Zukunft ausgeschlossen“, erläuterte Wunder. In der Bodensee-Metropole war am 15.7. ein Oberbürgermeisterkandidat mit nur 39 % der abgegebenen Stimmen ins Amt gelangt. Angesichts der geringen Wahlbeteiligung hatten damit nur 17 % der Wahlberechtigten für den neuen Oberbürgermeister gestimmt. „Die demokratische Legitimation eines solchen Bürgermeisters ist miserabel“, kritisierte Mehr Demokratie e.V.  Eine Stichwahl solle deshalb gewährleisten, dass nur noch ins Amt gelangt, wer eine absolute Mehrheit der Wählerstimmen hinter sich hat. Dabei bedeutet „integriert“, dass für die Stichwahl kein zweiter Wahlgang erforderlich ist. Denn schon von vornherein können die Wähler nicht nur eine Stimme, sondern eine Präferenzreihenfolge für die Kandidaten abgeben, d.h. sie geben an mit wem sie an zweiter oder dritter Stelle auch als Bürgermeister zufrieden wären, wenn ihr Wunschkandidat abgeschlagen auf einem der hinteren Plätze landet. Dazu können die Wähler die Kandidaten einfach in der Reihenfolge ihrer Präferenz durchnummerieren. Das Auszählverfahren entspricht dann einer Stichwahl, bei der nur noch ins Amt gelangt, wer eine absolute Mehrheit hinter sich versammeln konnte. „Die integrierte Stichwahl hat sich in vielen anderen Ländern, z.B. Irland, gut bewährt: sie erhöht die demokratische Legitimation, macht taktisches Wahlverhalten überflüssig und ist mit deutlich weniger Aufwand verbunden, weil ein zweiter Wahlgang entfällt“, erklärte Wunder.

  

Mehr Demokratie e.V. kündigte zudem einen Gesetzentwurf zur konkreten Ausgestaltung der im grün-roten Koalitionsvertrag versprochenen Direktwahl der Landräte durch das Volk an. Auch hier soll die integrierte Stichwahl Anwendung finden. Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung wird sichergestellt indem die Wahl des Landrates mit der Kreistagswahl zusammengelegt wird. Daraus folgt auch eine Verkürzung der Wahlperiode des Landrates auf 5 Jahre. Als Ausgleich für die Stärkung der Landräte durch ihre Direktwahl soll nach dem Willen von Mehr Demokratie e.V. auch der Kreistag gestärkt werden: Nach dem Vorbild Hessens soll er sich in Zukunft aus seiner eigenen Mitte ein Präsidium wählen, das die Kreistagssitzungen vorbereitet und leitet.

 

Wie das Beispiel des vorzeitig abgewählten Duisburger Oberbürgermeisters Sauerland zeigt, gibt es - wenn auch seltene - Fälle, in denen Bürgermeister für ihre Gemeinde zu einer schweren Belastung werden können. Als "demokratischen Notausstieg" schlägt der Verein deshalb vor, ein Abwahlverfahren für Bürgermeister in die Kommunalverfassung einzuführen. Wie Mehr Demokratie-Vorstandsmitglied Reinhard Hackl erläuterte, gibt es ein solches Verfahren bereits in fast allen anderen Bundesländern. Das Verfahren sollte sowohl von 25 Prozent der wahlberechtigten Einwohner einer Gemeinde durch ihre Unterschrift, als auch vom Gemeinderat mit einer ¾ Mehrheit initiiert werden können. Da der Bürgermeister durch die Bürger gewählt ist können am Ende auch nur sie über eine Abwahl entscheiden. Bei der Abwahl soll allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden.

 

Weitere Reformvorschläge von Mehr Demokratie e.V. zum Kommunalwahlrecht beziehen sich u.a. auf Verfahren der Wahlzulassung und der Sitzzuteilung, der Vereinfachung des Systems von Kumulieren und Panaschieren, die Vermeidung von unausgeglichenen Überhangsmandaten bei Kreistagswahlen, das Wahlrechtsalter, die Amtszeiten von Bürgermeistern, die Direktwahl von Regionalversammlungen sowie die Stärkung von Ortschafts- und Bezirksbeiräten als Ausgleich zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl. 

 

Den Gesamtkatalog der Vorschläge zur Änderung des Kommunalwahlrechts in allen Details inkl. Begründungen finden Sie auf unter folgendem <link internal-link internal link in current>Link: <link http: www.mitentscheiden.de reform_kommunalwahlrecht.html>

www.mitentscheiden.de/reform_kommunalwahlrecht.html