Stuttgart 21
Kündigung des Finanzierungsvertrages wg. Leistungsrückbau
Träger: K-21
Status: Begehren am 17.12.2014 eingereicht / Unzulässig wg. rechtswidrigem Ziel am 02.07.2015
Kurz & knapp:
Gegner des Tiefbahnhofsprojektes übergaben am Montag, den 30.03.2015 ca. 20.000 Unterschriften an OB Fritz Kuhn von den Grünen. Sie fordern einen Bürgerentscheid über die Kündigung des Finanzierungsvertrages, da lt. ihnen die Leistung des neuen Bahnhofs nicht den angegebenen Tatsachen entspricht. Laut den Kritikern kann der aktuelle Bahnhof bis zu 39 Züge in der Stunde abfertigen. Der neue Tiefbahnhof wird höchstens bis zu 32 Züge pro Stunde bewältigen. Dieser Leistungsrückbau war der Bahn bereits seit längerem bekannt, dennoch hat sie von einem Leistungszuwachs gesprochen.
Es handelt sich bei dem Begehren mittlerweile um den vierten Versuch, das Projekt zu stoppen. Der Gemeinderat muss nun entscheiden, inwiefern das Begehren zulässig ist, da mit dem Leistungsrückbau die Geschäftsgrundlage abhanden gekommen ist. Bereits im Oktober 2013 wurde mit der Sammlung der Unterschriften begonnen.
Der Gemeinderat folgte am 2. Juli 2015 der Empfehlung der Verwaltung und OB Fritz Kuhns, die beiden Bürgerbegehren zu S-21 abzulehnen. Der Gutachter Prof. Christian Kirchberg konnte keine "konkreten Anhaltungspunkte" erkennen, dass durch das Projekt das Allgemeinwohl betroffen sein würde. Die Kritik am Leistungsrückbau sei ihm zufolge "unsubstantiiert, inhaltlich und zeitlich vollkommen unbestimmt und damit letztlich spekulativ“. Damit verwarf er die Kritikpunkte der S-21-Gegner vollkommen. Zudem richtete sich das Begehren gegen ein "rechtswidriges Ziel", da es die Stadt aufforderte vertragsbrüchig zu werden. Da die genannten Gründe seiner Ansicht nach nicht zutreffen, sei auch kein Grund gegeben, der eine Aufgebung der Verträge rechtgertigen würde.
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