Oberkirch

Für einen neuen Kreistagsbeschluss zur Krankenhausplanung

Status: Begehren eingereicht am 24.3.2019 / In der Sache übernommen am 20.5.2019

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & Knapp:

Im Juli 2018 beschloss der Kreistag des Ortenaukreises die Schließung des Klinikums in Oberkirch. Eine Bürgerinitiative in Oberkirch startete daraufhin ein Bürgerbegehren. Da Bürgerbegehren in Baden-Württemberg ausschließlich auf kommunaler, nicht auf Kreisebene möglich sind, zielte das Begehren darauf, die Gemeinde Oberkirch zu verpflichten, beim Kreistag auf eine Revision seines Beschlusses zu drängen. Sowohl das Regierungspräsidium Freiburg als auch der Oberkircher Leiter des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung bezweifelten die Zulässigkeit des Begehrens, u.a. da es auf den Wirkungskreis der Gemeinde gerichtet sei. Letztendlich beschloss der Gemeinderat im Mai 2019 einstimmig, das Begehren in der Sache anzunehmen und OB Braun zu beauftragen, beim Landkreis im Sinne des Begehrens zu intervenieren. Die Frage der Zulässigkeit stellte sich damit nicht mehr und ein Bürgerentscheid wurde hinfällig.

Die Frage, mit der die Initiatoren Unterschriften sammelten, lautet:

„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Oberkirch dafür einsetzt, dass der Kreistag des Ortenaukreises seinen Beschluss vom 24.7.2018 zur Schließung des stationären Krankenhaus-Standortes Oberkirch unverzüglich überprüft und revidiert?“

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