Laupheim

Für den Neubau des Rathauses statt einer Sanierung

Status: Begehren eingereicht am 19.10.2020 / Unzulässig eklärt am 14.12.2020

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

Im Jahr 2019 beschloss der Laupheimer Gemeinderat, einen Architekturwettbewerb für ein neues Rathaus durchzuführen. Ob die Entwürfe für einen Neubau und somit Abriss des in den 1970ern entstandenen Gebäudes oder eine Sanierung waren, blieb den teilnehmenden Architekturbüros überlassen. Den ersten Platz machte schießlich ein Freiburger Architekturbüro mit einem geplanten Neubau.

Das Ergebnis war in der Stadt umstritten und die Arbeiten wurden durch die Corona-Pandemie verschoben. Darum ließ OB Gerold Rechle den Gemeinderat am 20. Juli 2020 erneut über die Frage von Erhalt oder Abriss des Rathauses abstimmen. Mit zwei Stimmen Mehrheit wurde für einen Erhalt des Gebäudes gestimmt. Einigkeit darüber, was jetzt geschehen soll, herrscht in der Gemeinde dennoch nicht.

Daraufhin fand sich Anfang September eine Gruppe von ca. 20 Bürgern und Bürgerinnen zusammen, die per Bürgerbegehren den ursprünglich geplanten Neubau durchsetzen wollen. Die Unterschriftensammlung begann am 20. September und sollte Ende Oktober abgeschlossen werden. Zum Erreichen des Quorums wären ca. 1211 Unterschriften nötig. Mitte Oktober waren bereits rund 1900 Unterschriften beisammen. Die voraussichtliche Abstimmungsfrage lautet: "Soll ein neues Rathaus entsprechend den Plänen des Wettbewerbssiegers K9 Architekten gebaut und das alte Rathaus abgerissen werden?"

Am 19. Oktober übergab die BI 2199 Unterschriften an die Gemeinde.

Deren Prüfbericht ergab die Unzulässigkeit des Begehrens. Zwei indiskutable Formfehler liegen vor: Es fehlt ein rechtsgültiger Kostendeckungsvorschlag und das Unterschriftenformular besteht aus mehreren zusammengetackerten Seiten, sodass laut ständiger Rechtsprechung nicht gewährleistet sei, dass die Unterzeichner auch gewusst hätten, wofür sie unterzeichnen.

Der Gemeinderat hat sich am 14. Dezember mit dem Bürgerbegehren befasst und für unzulässig erklärt. Angesichts der unabweisbaren Zulässigkeitshindernisse hofft die BI, der Gemeinderat möge selbst einen Bürgerentscheid beschließen, wofür es einige Befürworter gibt, aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gremium nötig ist. Da dies alles andere als sicher ist, wird sie zudem ein neues Begehren auf den Weg bringen, in dem die Formfehler behoben sind. Zeit genug bleibt: Unter normalen Umständen müsste das Begehren spätestens Ende des Jahres eingereicht werden, doch weil der Landtag im Mai die Einreichungsfrist für Begehren des Jahres 2020 coronabedingt einheitlich auf Ende März 2021 festgesetzt hat, hat ein erneutes Begehren noch alle Chancen.

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