Baden-Baden

Über die Weiternutzung der Fieser-Brücke

Status: Antrag auf Ratsreferendum am 28.6.2021 / Antrag abgelehnt am 28.6.2021

Träger: Stadt Baden-Baden

Kurz & knapp:

Im Zuge der Sanierung der Reinhard-Fieser-Brücke wurden im Baden-Badener Gemeinderat verschiedene Varianten der Weiternutzung diskutiert. Am 26. April 2021 kam es auch zur Beschlussfassung. Dabei standen insgesamt vier Anträge zur Abstimmung. Die nahezu deckungsgleichen Anträge der Grünen und der SPD schlugen eine Sperrung der Brücke für motorisierten Individualverkehr und damit die Einrichtung einer reinen Fußgängerzone vor. Die AfD beantragte, auf Sperrungen für Kfz komplett zu verzichten und also den Status quo beizubehalten. Ein interfraktioneller Antrag von u.a. CDU und FDP zielte auf eine Sperrung zwischen 11 und 19 Uhr. Dieser letzte Antrag wurde mit 22:18 Stimmen angenommen.

Auch in der Öffentlichkeit ist die Entscheidung nicht unumstritten. Befürworter der gewählten Lösung sehen eine Aufwertung der Brücke durch die temporäre Sperrung, zugleich aber die Öffnung zwischen 19 und 11 Uhr als Vorteil, weil so Anlieferungen möglich seien und gerade abends, wenn Kulturveranstaltungen im Stadtzentrum stattfinden, die Parkplatzsuche nicht behindert wird. Kritiker vollständiger oder temporärer Sperrungen befürchten insbesondere eine Verlagerung des Verkehrs in andere Bereiche und berufen sich dabei auf verschiedene Verkehrsversuche der letzten Jahrzehnte. Befürworter einer vollständigen Fußgängerzone betonen die ökologischen und touristischen Vorteile einer Flaniermeile und weisen außerdem darauf hin, dass einerseits Anwohner nicht mehr durch etwaigen Verkehrslärm belästigt würden und es andererseits auch nicht sinnvoll sei, wenn Außengastronomie zwischen 11 und 19 Uhr möglich sei, ab 19 Uhr aber ausgeschlossen sei.

Nachdem eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren für eine vollständige Sperrung ankündigte, räumte Oberbürgermeisterin Mergen ein, dass der Gemeinderatsbeschluss offenbar keine allgemeine Zufriedenheit auslöste, und befürwortete daher einen Bürgerentscheid. Am 28. Juni wurde ein entsprechender Antrag in den Gemeinderat eingebracht. Damit wäre das Bürgerbegehren hinfällig geworden. Doch braucht ein solcher Gemeinderatsbeschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller (nicht nur der anwesenden) Gemeinderäte, das sind in Baden-Baden 28. Die Oberbürgermeisterin hielt dies für wahrscheinlich. Die Bürgerinitiative war hier pessimistischer und setzte ihre seit 4. Juni laufende Unterschriftensammlung fort, da ihr sonst womöglich wertvolle Zeit verloren gegangen wäre. Außerdem hatte die BI Zweifel, ob die Fragestellung, die im Gemeinderat ggf. beschlossen worden wäre, mit der Fragestellung der BI identisch wäre.

Zur Abstimmung standen zwei Varianten. In Variante 1 lautete die Fragestellung: "Soll im Bereich Reinhard-Fieser-Brücke/untere Sophienstraße/Kreuzstraße/Kaiserallee bis zum Beginn der Kurhauskolonnaden eine Fußgängerzone eingerichtet werden?"

Die Fragestellung in Variante 2 hingegen hieß: "Soll im Bereich Reinhard-Fieser-Brücke/untere Sophienstraße/Kreuzstraße eine Fußgängerzone eingerichtet werden?"

Am Ende scheiterten beide Varianten im Gemeinderat nicht nur am hohen Abstimmungsquorum, sondern konnten mit 11 bzw. 17 Ja-Stimmen nicht einmal die einfache Mehrheit gewinnen. Damit ist ein Ratsreferendum zwar vom Tisch, aber wenn die BI fristgemäß genügend Unterschriften einreicht, kann es - wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind - dennoch zum Bürgerentscheid kommen.

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